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AGB

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.
Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung, die für den Inhalt des Vertrages maßgebend ist, bindend. Die Auftragsbestätigung kann auch per Telefax, E-Mail, Internet oder in sonstiger elektronischer Textform erteilt werden. Mündliche oder telefonische Absprachen sind ohne schriftliche Bestätigung wirkungslos. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unser Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) 3 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt mit Ablauf dieser Frist zustande, wenn wir das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt haben. Der Vertrag kommt vorher zustande mit schriftlicher Bestätigung oder durch erfolgte Lieferung. Sollte die Auftragsbestätigung nicht mit dem Auftrag übereinstimmen, so ist der Käufer verpflichtet binnen einer Woche nach Ausstellung des Bestätigungsschreibens schriftlich zu widersprechen. Ergänzungen und Abänderungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Abrufaufträge sind innerhalb von 2 Monaten abzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Technische Änderungen sowie in  Form, Farbe und /oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde seine Zahlungs- und Kreditwürdigkeit. Sollte sich nachträglich die Kreditunwürdigkeit des Kunden herausstellen, so sind wir berechtigt, die Erfüllung des Liefervertrages von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen bzw. vom Vertrag zurück zu treten.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind grundsätzlich Netto-Preise. Hinzugerechnet wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Maßgebend sind die in  unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.  Bei Preis- oder Kostenerhöhungen zwischen Vertragsschluss und Lieferung sind wir berechtigt, die Preise angemessen anzuheben,  es sei denn, die Lieferung erfolgt bei einem Nichthandelsgeschäft innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss. Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Käufers sowie zusätzliche, nicht in der Auftragsbestätigung bezeichnete Arbeiten und Waren werden gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich frei Anlieferung in das Geschäftslokal bzw. Lager des Handelskunden hinter die erste verschließbare Tür. Bei Auslandslieferungen erfolgt die Lieferung  zur Grenze unverzollt. Für zusätzliche Frachtleistungen können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Für die Zahlungseingänge aus dem Ausland gelten die deutschen Bestimmungen. Für den Fall, dass wir im Ausland gerichtliche Maßnahmen ergreifen müssen, um die Erfüllung unserer vertraglichen Ansprüche durchzusetzen, verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme und Zahlung aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zuzüglich Anwaltsgebühren. Der Kunde im Ausland erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an; sie gelten als vereinbart.
Unsere Rechnungen werden sofort mit Erhalt der Ware fällig. Die Zahlungsbedingungen gehen aus der Rechnung hervor. Es dürfen keine Skonti in Abzug gebracht werden, die nicht ausdrücklich in der Rechnung erwähnt sind. Wenn ein Skontoabzug gewährt wird, kann vom vollen Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gekürzt werden. Gutschriften jeglicher Art sind von den vollen zu bezahlenden Rechnungsbeträgen zunächst abzusetzen. Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit Kaufpreisforderungen aufgrund älterer, fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind. Wenn nicht anders vereinbart, werden Zahlungen stets zur Begleichung der ältesten Rechnung verwendet. Zahlungen bei Verrechnungsgeschäften müssen zuvor mit uns abgesprochen werden. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Das Zurückhalten von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Forderungen ist ausgeschlossen.
Werden Zahlungsfristen überschritten, so sind unsere Kaufpreisforderungen vom Tag der Fälligkeit an mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Zinsen sind nach Berechnung sofort fällig. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung aus laufenden oder früheren Abschlüssen in Rückstand oder werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers herabsetzen (z.B. Scheck- oder Wechselprotest oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen), so sind wir ohne weiteres berechtigt, die sofortige Bezahlung oder sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware zu fordern. Für die noch zu liefernde Ware können wir Zahlung Zug um Zug bei Lieferung verlangen oder nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten. Bei Teillieferungen sind wir in diesem Fall zur Verweigerung aus dem Auftrag noch zu liefernden Waren ohne Schadensersatzpflicht berechtigt.  Ein Rücktrittsrecht besteht allerdings nicht, sofern wir dem Käufer unter Angabe des Grundes zur Leistung von Vorkasse aufgefordert haben und der Käufer dieser Aufforderung unverzüglich nachgekommen ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Unsere Vertreter sind ohne besondere schriftliche Vollmacht zum Inkasso nicht berechtigt.
Der Käufer darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur insoweit befugt, als seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

3. Montage

Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über unsere vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von unseren Mitarbeitern ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Käufer.

4. Lieferung und Lieferfrist

Unsere Lieferbedingungen gelten für alle Geschäfte, auch wenn hierauf nicht jedes Mal Bezug genommen ist.
Die Lieferung erfolgt in das Geschäftslokal hinter die erste verschließbare Tür.
Zu Transporten im Gebäude sind wir nicht verpflichtet.
Die Angabe von Lieferfristen ist grundsätzlich unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt und Streiks berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn aus wichtigem Grund die Leistung unzumutbar geworden ist. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei ob sie bei uns selbst oder dem Unterlieferer eintreten.
Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, oder wegen verspäteter Lieferung, die wir nicht zu vertreten haben, sind ausgeschlossen.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Bei zwischenzeitlicher Änderung des Auftrags verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.  Lieferverzug tritt erst nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist ein. 
Sollten Transportbeschädigungen auftreten hat der Käufer dieses unverzüglich auf dem Lieferschein zu vermerken.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund sie gegeben sind, unser Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die bezogene Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware seitens des Käufers ist unzulässig. Bei etwaiger Pfändung der Ware durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls und der zur Intervention erforderlichen sonstigen Unterlagen davon Mitteilung zu machen. Unsere Kosten der Intervention trägt in jedem Fall der Käufer. Bei Verletzung dieser Verpflichtung sowie im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die gelieferten Waren sofort sicherzustellen und diese auf Kosten des Käufers ohne eigene Haftung bis zur restlosen Tilgung aller Verpflichtungen des Käufers bei uns oder einem Dritten zu verwahren oder vom Vertrag zurücktreten und die Ware zu verwerten.
Für den Fall, dass der Käufer Eigentümer der von uns gelieferten Ware wird, wird schon jetzt vereinbart, dass zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen das Eigentum an diesen Sachen wieder an uns übergeht. Der Käufer besitzt die Ware auf Grund eines Leihverhältnisses für uns. Dadurch wird die Übergabe ersetzt. Soweit der Wert der bestehenden Sicherungen die uns zustehende Forderung um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe verpflichtet.

6. Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht – auch bei frachtfreier Lieferung und auch bei Verzug der Annahme - auf den Käufer über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder ein Fahrzeug der Spedition verladen worden ist.

7. Warenrücknahme

Die bloße Rücknahme der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Für den Fall, dass der Käufer die von uns gelieferten Ware veräußert, tritt er schon jetzt alle Forderungen mit Nebenrechten einschließlich Herausgabeansprüchen aus dem Weiterverkauf in voller Höhe zur Sicherung aller Ansprüche an uns ab. Wird jedoch die Ware zusammen mit uns nicht gehörenden Gegenständen veräußert, so gilt die Abtretung in Höhe des auf Grund unserer Rechnung ermittelten Wertes der von uns gelieferten Ware.

Sollte der Käufer eine verkaufte neu hergestellte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkaufen und sollte er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen müssen oder sollte der Verbraucher den Kaufpreis gemindert haben, so bedarf es für die Geltendmachung der Mängelansprüche des Käufers keiner Fristsetzung. Der Käufer kann beim Verkauf einer neu hergestellten Sache von uns Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits bei Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war.
Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren haben wir Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
• Für Infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
• Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
i.d.1. Hj. 35% v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.2. Hj. 45% v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.3. Hj. 60% v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.4. Hj. 70% v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i.d.3  J. 80% v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass uns keine oder nur eine geringe Einbuße entstanden ist.

8. Gewährleistung

Die Ware ist sofort bei Erhalt auf einwandfreie Beschaffenheit zu untersuchen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Alle Mängelanzeigen sind schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels abzufassen. Soweit Mängel nicht rechtzeitig angezeigt werden, gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
Für die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Der Käufer hat kein Zurückhaltungsrecht hinsichtlich des Kaufpreises für den Fall der Geltendmachung von Mängelgewährleistung. Die im Wege der Nacherfüllung ersetzten mangelhaften Waren hat der Käufer auf seine Kosten an uns zurück zu geben oder in seinen Geschäfts- oder Lagerräumen zur Abholung bereit zu stellen.
Mängel sind alle Fehler oder Beschädigungen der gelieferten Ware sowie alle anderen Abweichungen von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit; hierzu zählen auch Falschlieferungen und Mengenabweichungen. Qualitäts- und Quantitätsmängel müssen innerhalb einer Woche nach Lieferung uns gegenüber (nicht gegenüber einem Vertreter) schriftlich und unter genauer Bezeichnung des Mangels gerügt werden. Der Käufer kann in die bestellten Waren qualitative Ansprüche nur in einer Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten Ware gestellt werden können. Unwesentliche Abweichungen in den Abmessungen, Ausführungen und Farben, insbesondere bei Nachbestellungen, berechtigen nicht zu Beanstandung. Für die Strapazierfähigkeit der einzelnen Bezugsstoffqualitäten haften wir nicht; wir garantieren lediglich für mustergetreue Lieferung vorbehaltlich geringfügiger Farb- und Qualitätsabweichung soweit sie in der Natur verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Bei Stoffgestellung von Käuferseite haften wir nur für Schäden, die während oder nach Verarbeitung an Bezugsstoff entstehen, sofern dies auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen; bei Stoffgestellung von Käuferseite ist eine Reklamation wegen der Stoffverarbeitung ausgeschlossen, soweit diese auf Anweisung  des Käufers beruht und  uns weder Vorsatz  noch grobe  Fahrlässigkeit trifft. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Mangelhafte Ware wird nach unserer Wahl nachgebessert oder durch einwandfreie Ware ersetzt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann Herabsetzung der Vergütung oder nach Wahl des Kunden Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden. Der Käufer hat wegen etwaigen Gewährleistungsansprüchen kein Zurückbehaltungsrecht, insbesondere nicht an den ihm obliegenden Zahlungen. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.

9. Haftung

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise durchschnittlich eintretenden vorhersehbaren Schadens.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit das Gesetz es zulässt, Herford vereinbart, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes. Für alle Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.
Diese Vereinbarung bezieht sich in gleicher Weise auf Nebenforderungen und Scheckverbindlichkeiten.

11. Speicherung von Daten

Der Käufer ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag von uns zum Zweck der Nutzung in unserem kaufmännischen Betrieb auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten durch uns an Dritte ist ausgeschlossen.